Werner > News Details

Betriebliche Nutzung von Immobilien einer Miteigentumsgemeinschaft

Steht eine Immobilie im Eigentum mehrerer Personen (z.B. Hälfteeigentum von Ehegatten) spricht man von „Miteigentum“. Dabei wird nicht die Sache als solche geteilt, sondern nur das Eigentumsrecht an der Sache (Quoteneigentum), womit auch die gemeinsame Verwaltung und Schuldentragung einhergeht.

Artikel lesen >>>

Zurück

Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf:

Unsere Datenschutzerklärung hier lesen