Hauptwohnsitzbefreiung bei Betriebsaufgabe
Stellt der Unternehmer seinen Betrieb ein, schlägt der Fiskus noch ein letztes Mal zu. Er fingiert einen Verkauf sämtlicher im Betrieb noch vorhandenen Vermögenswerte an den Unternehmer als künftigen Privatier. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust der Vermögenswerte ergibt sich, indem von ihrem Verkehrswert ("gemeinen Wert") der in der Bilanz oder dem Anlagenverzeichnis ausgewiesene Buchwert abgezogen wird.